Ich habe etwas unbeabsichtigt beschädigt

Sollte Ihnen ein Missgeschick passiert sein und  es ist etwas kaputt gegangen, so teilen Sie uns das bitte, uber unsere Formular (Kundenlogin erforderlich), umgehend mit damit wir Abhilfe schaffen können und der nächste Gast die Wohnung wieder in einem einwandfreien Zustand vorfindet.

In der Regel werden Schäden von Ihrer Haftpflichtversicherung übernommen. 

Zuletzt aktualisiert am 09.12.2015 von Hugo van der Sluys.

Zurück

Einen Kommentar schreiben

Sie müssen sich anmelden, um Kommentare hinzuzufügen.

Einen Kommentar schreiben.